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G. Obrock Immobilien- und Finanzierungsvermittlung GmbH
Der Verein Wohnen im Eigentum kritisiert die Pläne zur Einführung einer reinen Online-Eigentümerversammlung des Bundesjustizministeriums (BMJ) und hat elf Argumente zusammengestellt, die gegen ein solches Vorgehen sprechen. Als Argumente führt der WiE unter anderem an, dass ältere und bildungsbenachteiligte Bürger ausgegrenzt werden könnten, dass die Möglichkeit der Stimmrechtsausübung unnötig begrenzt wird und dass in das Stimmrecht der Wohnungseigentümer eingegriffen wird.
Des Weiteren führt der WiE an, dass viele Aspekte noch ungeklärt seien. So meint der Verein an: „Es ist noch ungeklärt, wie der Beschluss für eine reine Online-Versammlung rückgängig gemacht werden kann, wenn sich die reine Online-Versammlung nicht bewährt.“ Auch stellt sich der Verein die Frage, warum erneut Änderungen erforderlich sind, da die letzte WEG-Reform erst zum 1. Dezember 2020 in Kraft getreten ist.
Außerdem könnten Eigentümer schon jetzt entscheiden, ob sie vor Ort erscheinen oder persönlich an Eigentümerversammlungen teilnehmen möchten, sofern sie dieses Vorgehen per Mehrheit beschlossen hätten. Hier müssten nur die Verwalter vor Ort sein. Durch die Einführung einer reinen Online-Eigentümerversammlung könnten die Eigentümer nicht mehr frei entscheiden, ob sie vor Ort erscheinen oder nur per Bildschirm bei der Eigentümerversammlung dabei sein möchten.
Quelle: wohnen-im-eigentum.de
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