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G. Obrock Immobilien- und Finanzierungsvermittlung GmbH
Viele Hauskäufer entscheiden sich für eine Zusammenarbeit mit einem Bauträger. Der Vorteil für Käufer dabei ist, dass sowohl die Baumaßnahmen und die Fertigstellung des Hauses als auch die Rechte an dem Grundstück über den Bauträger aus einer Hand kommen. Die Bauträger müssen bei den Bauleistungen sowie beim Erwerb des Bauträgergrundstücks in Vorleistung gehen. Um dies zu realisieren, nehmen sie hohe Bankdarlehn auf. Kommt es dabei zu Zahlungsrückständen, etwa, weil Erwerber aufgrund von Mängeln Zahlungen zurückhalten, müssen Bauträger es schaffen, die finanzielle Lücke oder Verzögerungen im Zahlungsverkehr zu schließen. Gelingt dies nicht, droht ihnen eine Insolvenz.
Muss ein Bauträger Insolvenz anmelden, hat dies große Auswirkungen auf den weiteren Verlauf des Bauvorhabens. Um sich vor den Folgen einer Insolvenz zu schützen, sollten Erwerber ihre Interessen alsbald von einem Anwalt vertreten lassen. Hier muss zunächst darüber entschieden werden, ob die Erwerber weiter bauen oder aus dem Vertrag zurücktreten möchten. Denn halten sie weiter an ihrem Bauvorhaben fest, muss garantiert werden, dass das Grundstück ihnen zugeschrieben wird und nicht dem Insolvenzverwalter oder der Bauträgerbank. Denn die Bauträgerbank steht im Grundbuch noch vor den Erwerbern und auch der Insolvenzverwalter vertritt anderweitige Interessen.
Eine andere Möglichkeit wäre, den Vertrag zurückzuwickeln. Damit die Erwerber bei der Zusammenarbeit mit einem Bauträger über einen gewissen Rechtsschutz verfügen, sind Vorschriften aus der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) einzuhalten. Bei der Beglaubigung des Bauträgervertrags achtet der Notar darauf, dass diese Rechtsvorschriften eingehalten werden.
Quelle: bautipps
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