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G. Obrock Immobilien- und Finanzierungsvermittlung GmbH
Soll ein Wohnhaus im Sommer vor Hitze geschützt werden, bietet sich eine Fassadenbegrünung besonders gut an. Diese bietet nicht nur einen natürlichen Hitzeschutz für die Wohnparteien und die Immobilie, sondern auch eine ansprechende Optik. Außerdem bringt sie viele ökologische Vorteile. Doch bevor mit der Begrünung der Außenfassade begonnen wird, sollte in der Wohnungseigentümerversammlung (WEG) über das Vorhaben abgestimmt werden. Denn aus rechtlicher Sicht handelt es sich bei einer Fassadenbegrünung um eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum, da das optische Erscheinungsbild der Wohnanlage verändert wird. Sollte ein Eigentümer mit der geplanten Maßnahme nicht einverstanden sein, kann er den gefassten Beschluss anfechten.
Ob Kletter- oder Schlingpflanzen wie beispielsweise Kletterrosen, Clematis, Blauregen oder wilder Wein, die Möglichkeiten für die Fassadengestaltung sind vielfältig. Efeu hingegen ist nicht geeignet, denn es kann zu Schäden oder Rissen an der Fassade kommen. Wichtig ist zunächst herauszufinden, ob für das Anbringen der Pflanzen eine Kletter- bzw. Rankhilfe an die Wand angebracht werden muss. Ebenso ist zu beachten, dass einige Pflanzenarten eher sonnige oder schattige Standorte brauchen und einen unterschiedlichen Pflegeaufwand haben.
Vorteilhaft ist ebenfalls, dass sich das Gewächs zu einem späteren Zeitpunkt problemlos von der Außenfassade wieder entfernen lässt, wenn die Bepflanzung nicht mehr gewünscht ist. Da Pflanzen an Häuserwänden auch viele Vorteile für die Umwelt bieten, fördern einige Kommunen die Maßnahmen zur Fassadenbegrünung mit finanziellen Zuschüssen. Informationen zu den Förderprogrammen finden Interessenten bei dem in der Stadt oder der Gemeinde zuständigen Grünflächen-, Umwelt- oder Bauamt.
Quelle: WiE
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