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G. Obrock Immobilien- und Finanzierungs­vermittlung GmbH

18.11.2019Tipp: Beantragung von Baukindergeld :

Um Familien beim Kauf oder beim Bau eines Eigenheims finanziell zu unterstützen, hat die Bundesregierung im September 2018 das Baukindergeld ins Leben gerufen. Die staatliche Förderung in Höhe von insgesamt 12.000 Euro pro Kind wird über zehn Jahre lang mit einem Beitrag von 1.200 Euro pro Jahr bezuschusst und muss nicht zurückerstattet werden. Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass die Immobilie zwischen dem 01. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 gekauft oder gebaut wurde oder wird.

Das Baukindergeld richtet sich an Familien und Alleinerziehende, in deren Haushalt mindestens ein minderjähriges Kind lebt, für welches bereits Kindergeld bezogen wird. Ebenso darf das jährliche Gesamteinkommen 90.000 Euro nicht übersteigen. Leben in dem Haushalt zwei oder mehrere Kinder, erhöht sich die Höchstgrenze des Haushaltseinkommens um 15.000 Euro für jedes weitere Kind. Ebenso wird für die Antragstellung vorausgesetzt, dass es sich um die einzige Immobilie der Familie handelt und diese in der Gesamtsumme unter der Fördersumme liegt.

Laut Zahlen des Bundesministeriums ist das Baukindergeld sehr beliebt. Seit Beginn der Antragsfrist haben sich rund 135.000 Familien um eine Förderung beworben. Der Großteil der Antragsteller sind junge Familien mit einem Haushaltseinkommen von unter 40.000 Euro im Jahr. Der Immobilienverband Deutschland IVD verzeichnet das Baukindergeld als einen großen Erfolg. Deshalb fordert der IVD die Bundesregierung dazu auf, die Frist des Baukindergelds aufzuheben und weitere Fördermittel bereitzustellen.

Quelle: IVD
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