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G. Obrock Immobilien- und Finanzierungsvermittlung GmbH
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat auf den Gesetzentwurf der Europäischen Kommission zur Umsetzung eines Reparaturrechts reagiert und lehnt dessen derzeitige Ausgestaltung ab. Der Entwurf, der eine Verpflichtung der Hersteller zur Reparatur vorsieht, würde auch eine Einschränkung des Wahlrechts der Verbraucher im Falle eines defekten Produkts vorsehen.
Laut der europäischen Vorschläge würde eine Reparaturpflicht nur für wenige, bereits durch EU-Ökodesign regulierte Produkte gelten. Der vzbv hält diese Regelung für unzureichend und argumentiert, dass damit der Mehrwert für Verbraucher begrenzt ist. Die Notwendigkeit einer umfassenderen Regelung wird durch die Tatsache untermauert, dass hohe Reparaturkosten ein Hauptgrund dafür sind, dass Verbraucher Produkte nicht reparieren lassen.
Der beim vzbv fordert ein effektives Recht auf Reparatur, das den Wettbewerb um langlebige und leicht zu reparierende Produkte fördert. Er schlägt außerdem eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist vor, die an die Lebensdauer der Produkte gekoppelt sein sollte und befürwortet außerdem die Einführung eines bundesweiten Systems zur finanziellen Förderung von Reparaturen.
Quelle und weitere Informationen: vzbv.de
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