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G. Obrock Immobilien- und Finanzierungsvermittlung GmbH
In Deutschland ist der Einbau von Rauchwarnmeldern in Neubauimmobilien Pflicht. Denn sie alarmieren Bewohner eines Hauses oder einer Wohnung bereits bei einem entstehenden Brand. Auch in Altbauimmobilien müssen Feuermelder nachträglich installiert werden. Die Landesbauordnung in den jeweiligen Bundesländern gibt Auskunft darüber, ob Eigentümer oder Mieter für den Einbau der Rauchwarnmelder zuständig sind. Ebenso sind in der Landesbauordnung Richtlinien und Pflichten zur Montage von Rauchwarnmeldern festgeschrieben. Auch wenn sich diese in den jeweiligen Bundesländern zum Teil leicht unterschieden, nehmen alle Verordnungen Bezug auf die DIN 14676.
Somit sollten Rauchbrandmelder in Fluren, die als Rettungswege dienen, sowie in Schlaf- und Kinderzimmern angebracht werden. Laut dem Verband privater Bauherren (VPB) raten Experten sogar dazu, alle Räumlichkeiten, ausgenommen der Küche, mit Warnmeldern auszustatten. Das Qualitätszeichen Q und die Angabe EN 14604 besagt, dass sich die Rauchbrandmelder für einen langfristigen Einsatz eignen. Doch um vor Feuer zu schützen sollten bereits in der Planungsphase eines Hauses Vorsorgemaßnahmen getroffen werden.
So sollte jede Neubauimmobile einen zweiten Fluchtweg haben, auch Zufahrtswege für den Rettungswagen sind inzwischen Vorschrift. Wer im Besitz einer Altbauimmobilie ist, dem rät der VPB dazu, die vorhandenen Rettungswege regelmäßig auszuprobieren. Mit der Checkliste „Verhalten im Brandfall“ gibt der VPB hilfreiche Tipps, wie Sie sich vor einem Brand schützen können.
Quelle: VPB
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