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G. Obrock Immobilien- und Finanzierungsvermittlung GmbH
Für eine energetische Sanierung eines Wohnhauses gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Mit staatliche Finanzierungszuschüssen und Krediten können Eigentümer ihr Eigenheim modernisieren und dadurch maßgeblich zum Umweltschutz beitragen. Im Rahmen der Kampagne „Deutschland macht’s effizient“ hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im März 2020 den Ratgeber „Energieeffizient sanieren leicht gemacht“ herausgegeben. Hier erhalten Verbraucher alle wichtigen Informationen rund ums Thema energetische Sanierung sowie eine Zusammenstellung von Kontaktadressen und Quellen zu Experten, die durch den Sanierungsprozess begleiten.
Zunächst geht es bei einer energetischen Sanierung darum, einen passenden Energieberater zu finden. Einen ersten Überblick über mögliche Sanierungsmaßnahmen und Förderprogramme gibt der Online-Sanierungskonfigurator des BMWi. Eine Erstberatung bei einer Verbraucherzentrale wird staatlich bezuschusst und kostet lediglich 30 Euro. Für einkommensschwache Haushalte gibt es eine kostenfreie Beratung. In der zusammengestellten Expertenliste finden Interessierte den passenden Energieberater. Dieser führt eine Bestandsanalyse in einer Vor-Ort-Beratung durch und erstellt ein maßgeschneidertes Sanierungskonzept. Der Kostenzuschuss des BMWi für die Beratungsleistung und Bestandsaufnahme beträgt bis zu 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie bis zu 1.700 Euro für Wohnhäuser ab drei Einheiten.
Grundsätzlich gilt die Regel: Je energieeffizienter ein Wohngebäude saniert wird, desto attraktiver ist die Förderung. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt sowohl zinsverbilligte Kredite als auch Investitionszuschüsse mit bis zu 40 Prozent bzw. maximal 48.000 Euro pro Wohnung. Wird ein Wohnhaus zu einem KfW-Effizienzhaus umgestaltet, können Eigentümer einen Teil des Kredits einbehalten und von einem Tilgungszuschuss bis zu 40 Prozent profitieren. Der Ratgeber verweist zudem auf Förderprogramme zum energieschonenden Heizen mit Wärmepumpen, Gas-Hybridheizungen, Biomasseanlage oder Solarthermieanlage und informiert über die Austauschprämie bei Ölheizungen.
Quelle: BMWi
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