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G. Obrock Immobilien- und Finanzierungs­vermittlung GmbH

13.01.2021Planung und Bestimmungen für barrierefreies Wohnen:

Barrierefreiheit hat im Bereich Wohnen in Deutschland einen sehr hohen Stellenwert. Welche Bestimmungen eingehalten werden müssen, damit Wohnraum als barrierefrei gilt, besagt die DIN 18025. Damit Menschen im fortgeschrittenen Alter oder Menschen mit Behinderung das Wohngebäude sowie den Wohnraum vollständig und selbstbestimmt nutzen können, ist eine barrierefreie Planung das A und O.

Um barrierefreies Wohnen zu ermöglichen, spielt es keine Rolle, wie groß die Räume sind, sondern vielmehr, welche Bewegungsfreiflächen gelten. Handelt es sich bei dem Bewohner um einen Rollstuhlbenutzer, muss in jedem Raum eine Bewegungsfläche von 150 cm x 150 cm vorhanden sein. Eine der wichtigsten Anforderungen an Barrierefreiheit ist, dass alle Räume so ausgestattet sind, dass sie ohne Stufen und Schwellen zugänglich sind. Der Zugang zum Haus und zu den Etagen kann durch Rampen oder einen Aufzug gewährleistet werden.

Ganz gleich, ob es sich bei der Immobilie um einen Neubau oder eine modernisierte Bestandsimmobilie handelt, gelten klar definierte Normen für Fenster, Bodenbeläge, für den Balkon, die unterschiedlichen Bedienungselemente oder die Fernmeldeanlage. So dürfen beispielsweise Fenster keine Schwingflügel haben. Sanitärarmaturen dürfen nicht scharfkantig sein und müssen auf einer Höhe von 85 cm und einem Mindestabstand von 50 cm zur Wand angebracht werden. Für Decken und Wände sowie für die Wohnungseingangstür gelten die Bestimmungen des Schallschutzes nach DIN 4109. Weitere Grundsätze und Bestimmungen betreffen die Pkw-Stellplätze, Aufzüge, Türen, Flure und Wege aber auch den Briefkasten, die Heizung oder die Elektroinstallationen.

Quelle: Eurobaustoff
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