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G. Obrock Immobilien- und Finanzierungsvermittlung GmbH
In Gebäuden gelten für die Verlegung von Stromkabeln die Vorschriften aus der Norm DIN 18015-3. Die Bereiche, in denen demnach Kabel verlegt werden und die Stromzufuhr gewährleistet wird, werden Installationszonen genannt. Wird außerhalb dieser Zonen gebohrt, können sich Hobbyhandwerker in der Regel sicher sein, dass kein Stromkabel beschädigt wird. Sollte beim Bohren doch eine Leitung getroffen werden, besteht keine Gefahr, da die Sicherung direkt aus der Fassung springt. Doch die Reparatur bzw. der Ersatz eines beschädigten Kabel kann recht arbeitsaufwendig sein.
Die Installationszonen haben klar definierte Bereiche, an denen sie verlaufen. Diese befinden sich in einem Abstand von 10 Zentimetern senkrecht neben Fenstern, Türen sowie den Zimmerecken. Insgesamt betragen die senkrecht verlaufenden Zonen eine Breite von 20 Zentimetern. Weitere Installationszonen befinden sich waagerecht über dem Fußboden und unter der Decke. Diese haben eine Breite von 30 Zentimetern und beginnen in einem Abstand von 15 Zentimetern zur Decke oder dem Fußboden.
In der Küche sowie in Arbeitsräumen befindet sich noch eine weitere in der DIN 18015-3 festgelegte Installationszone. Diese verläuft ebenfalls waagerecht und misst einen Abstand von 100 Zentimetern zum Fußboden. Die Breite beträgt ebenfalls 30 Zentimeter. Für das Badezimmer gelten weitere zusätzliche Schutzzonen. Diese sind in der Norm VDE 0100 Teil 701 festgeschrieben und definieren, wo sich keine Steckdosen oder Lichtschalter befinden dürfen. Wer beim Bohren auf Nummer sicher gehen möchte, kann beim Auffinden von Stromleitungen ein Messgerät einsetzen. Hier ist allerdings zu beachten, dass – je nach Gerätetyp – neben Metall auch andere, sich in den Wänden befindliche Werkstoffe wie beispielsweise Plastik oder Holz, angezeigt werden können.
Quelle: Immowelt AG
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