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G. Obrock Immobilien- und Finanzierungsvermittlung GmbH
Wer Fragen zum Berechnungstool zur Selbstveranlagung der Anlagenbetreiber nach §29 Strompreisbremsegesetz (StromPBG) hat, kann sich nun von Experten der Deutschen Energie Agentur (dena) beraten lassen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat dort die Einrichtung einer entsprechenden Hotline beauftragt.
Abschöpfungsrelevanten Anlagenbetreiber erhalten im April einen Brief von den Übertragungsnetzbetreibern. In diesem werden sie zu einer Registrierung in den jeweiligen Portalen der Übertragungsnetzbetreiber aufgefordert. Ihre Daten können sie voraussichtlich ab Juni melden.
Die Daten für den ersten Abschöpfungszeitraum (1. Dezember 2022 bis 31. März 2023) müssen sie spätestens bis zum 31. Juli an den Übertragungsnetzbetreiber übermitteln. Abschöpfungsrelevante Anlagenbetreiber mit Fragen erreichen die kostenlose Hotline montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr unter der Rufnummer 0800-78 88 900.
Quellen: bmwk.de
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