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G. Obrock Immobilien- und Finanzierungsvermittlung GmbH
Der Bauherren-Schutzbund (BSB) kritisiert den aktuellen Entwurf zum Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) als zu eng gefasst und zu wenig technologieoffen. In einer Stellungnahme, die dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vorliegt, bemängelt der BSB die Vernachlässigung von Einsparpotenzialen durch die Gebäudehülle.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass ab 2024 alle Wohngebäude zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt werden sollen und führt hierfür bestimmte Heiztechnologien auf. BSB-Geschäftsführer Florian Becker kritisiert, dass dadurch der Weg für zukünftige Innovationen durch ordnungspolitische Festlegung auf bestimmte Technologien versperrt wird. Er betont die Notwendigkeit, Innovationen zu ermöglichen und Forschung und Entwicklung im gebäudetechnischen Bereich zu stärken, um eine stärkere Resilienz bei der Wärmeversorgung zu erreichen.
Der BSB warnt davor, dass Verbraucher in eine Kostenfalle tappen könnten, wenn sie zum Beispiel in eine überdimensionierte Heizungsanlage investieren. Er plädiert für eine Kompensationsmöglichkeit, bei der die Verbesserung der Gebäudehülle auf die 65-Prozentvorgabe der Wärmeversorgung angerechnet werden kann. Außerdem fordert der BSB einen bedarfsgerechten Förderrahmen, um Härtefälle abzumildern und Eigentümer direkt zu unterstützen. Förderangebote sollten zeitgleich mit der GEG-Novelle in Kraft treten und finanziell ausreichend ausgestattet sein. Das Positionspapier ist unter bsb-ev.de/politik-presse/positionen-und-stellungnahmen zu finden.
Quelle: bsb-ev.de
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