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G. Obrock Immobilien- und Finanzierungsvermittlung GmbH
Der Bundesrat hat einer neuen Heizkostenverordnung (HeizKV) zugestimmt. So müssen unter anderem neu installierte Zähler fernablesbar sein. Bereits installierte Geräte müssen bis zum 1. Januar 2027 mit dieser Funktion nachgerüstet oder ersetzt werden. Außerdem erhalten Mieter künftig eine andere Abrechnung.
Auf dieser muss ein Vergleich zwischen dem aktuellen Verbrauch und dem Verbrauch des Vormonats zu finden sein. Zudem muss die Abrechnung nun auch einen Vergleich zum entsprechenden Monat des Vorjahres abbilden, zumindest wenn hierfür Daten erfasst worden sind. Die Abrechnung kann den Mietern per Post, per E-Mail oder per App zugeschickt werden und muss ab dem 1. Januar 2022 monatlich erfolgen.
Die Neuregelungen betreffen Eigentümer von selbstgenutzten und vermieteten Eigentumswohnungen. Der Deutsche Mieterbund begrüßt die Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtline in der HeizKV zwar, befürchtet aber wegen der Kosten für die Verbrauchserfassung auch einen Kostenanstieg für Mieter.
Quellen: bundesrat.de/mieterbund.de
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