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G. Obrock Immobilien- und Finanzierungsvermittlung GmbH
Der Verband Privater Bauherren (VPB) kritisiert, dass es im Zusammenhang mit dem schlüsselfertigen Bauen immer noch erhebliche Defizite in der Bekanntheit der Verbraucherrechte gibt. In seiner dritten Studie zum Bauvertragsrechts mit dem Titel „Das neue Bauvertragsrecht – Schlüsselfertigbau für Verbraucherbauherren – Untersuchung zur Umsetzung im Zeitraum 2020“ hat der VPB herausgefunden, dass 45 Prozent der Befragten nichts über das zum 1. Januar 2018 in Kraft getretene Bauvertragsrecht wissen.
So haben Bauherren unter anderem Anspruch auf eine rechtzeitige Übergabe der Baubeschreibung vor Vertragsabschluss und der Planungsunterlagen vor Beginn der Ausführung. Darüber hinaus verbleiben zehn Prozent der Zahlungsrate beim Bauherren und werden erst bei der mängelfreien Fertigstellung fällig. Auch vom Unterlagenherausgabeanspruch wussten nur 24 Prozent der Bauherren.
Das führt auch dazu, dass sie die Unterlagen oftmals nicht ausgehändigt bekommen. Ohne Nachfrage bekommen laut VPB nur 23 Prozent die Statistik, 26 Prozent den Wärmeschutznachweis, 6 Prozent das Lüftungskonzept und 5 Prozent die Brandschutzplanung für ihr Eigenheim ausgehändigt. Beim Energieausweis, der gesetzlich vorgeschrieben ist, sieht es etwas besser aus: Diesen bekommen 75 Prozent der Bauherren ohne Nachfrage ausgehändigt. Die vollständige Studie kann für 10 Euro zuzüglich Versandkosten unter vpb.de bestellt werden.
Quelle: VPB
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