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G. Obrock Immobilien- und Finanzierungsvermittlung GmbH
Anlagen von Bürgerenergiegesellschaften erhalten ohne Ausschreibungsverfahren eine Vergütung für die Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz. Darüber hinaus können Zuschüsse von bis zu 200.000 Euro für die Planung von Windenergieanlagen in Anspruch genommen werden. Darauf weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in der Broschüre „Erneuerbare Energien für Ihr Zuhause. Nutzen Sie Sonne, Wind oder Erdwärme – jeder Beitrag zählt!“ hin.
Mit Photovoltaik-Module auf dem Balkon oder dem Dach oder der Nutzung von Wärmepumpen könnten Eigentümer zur Energiewende beitragen. Das BMWK empfiehlt vorab, eine Energieberatung der Verbraucherzentralen in Anspruch zu nehmen. Dort können Fragen geklärt und Fördermöglichkeiten besprochen werden.
Mieter könnten etwas für den Klimaschutz tun, indem sie einen Ökostromtarif wählen. Dabei sollten sie darauf achten, dass dieser entweder mit „Grüner Strom“ oder „ok-power“ gelabelt ist. Weitere Informationen zur Energiewende erhalten Interessenten auf energiewechsel.de.
Quelle: energiewechsel.de
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