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G. Obrock Immobilien- und Finanzierungsvermittlung GmbH
Muss jemand einen nahen Angehörigen pflegen und möchte er dazu in dasselbe Haus ziehen, kann er den aktuellen Mietern wegen Eigenbedarfs kündigen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor (Aktenzeichen 453 C 3432/21). Im vorliegenden Fall hatte eine Großnichte nach dem Scheitern vorgerichtlicher Vergleichsverhandlungen gegen die Mieter –ein älteres Ehepaar – geklagt und letztlich Recht bekommen.
Die Großnichte verpflichtete sich, ihre Großtante und ihren Großonkel (beide über 80 Jahre alt) bei Einkäufen, Besorgungen und Arztbesuchen zu unterstützen. Im Gegenzug haben ihr die Großtante und der Großonkel ihr eine Wohnung gegen eine monatliche Leibrente von 800 Euro übertragen.
Die Kündigung wegen Eigenbedarfs begründete sie damit, dass sie für ihre 50 Quadratmeter große und zirka drei Kilometer entfernte 2-Zimmer-Wohnung 1.300 Euro Miete zahlen müsse, sie nicht erst seit Corona im Homeoffice arbeite und ein Arbeitszimmer benötige und sie ihre Großtante und ihren Großonkel im Notfall schnell unterstützen könne. Das ältere Ehepaar, das die Wohnung bewohnt, wurde daher vom Amtsgericht zum Auszug verurteilt.
Quelle: Amtsgericht München (AZ 453 C 3432/21)
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