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G. Obrock Immobilien- und Finanzierungsvermittlung GmbH
Wer Eigentümer eines Hauses wird, hat auf der einen Seite viele Rechte und Freiheiten, die er auf seinem Grundstück und in seinem Haus ausüben darf. So kann das Haus beispielsweise verkauft oder vermietet, renoviert und im Innenbereich verändert werden. Es kann auch leerstehen oder belastet werden. Die Rechte von Hauseigentümern sind in § 903 BGB geregelt. Diese gelten, solange und soweit sie die Rechte von Dritten und das Allgemeinwohl nicht behindern.
Auf der anderen Seite hat ein Hauseigentümer auch zahlreiche Pflichten, denen er nachgehen muss. Grundsätzlich ist er dafür verantwortlich, dass von seinem Eigentum aus keine Gefahr für Dritte entsteht und dass das Allgemeinwohl nicht gefährdet wird. Zu seinen Pflichten gehören u. a. die Verkehrssicherungspflicht sowie die Räum- und Streupflicht. Bei der Verkehrssicherungspflicht gilt, dass alle Flächen am Grundstück und am Gebäude, alle Bauteile sowie Anlagen und Einrichtungen so sicher gehalten und behandelt werden müssen, dass einem Dritten kein Schaden entstehen darf. Im Winter gilt die Räum- und Streupflicht. Hausbesitzer müssen die Gehwege vor dem Haus von Schnee- und Eisbefall räumen und ggfs. streuen, da diese sonst eine Gefahr für Dritte darstellen.
Die sogenannte Nutzungspflicht erlaubt dem Hausbesitzer, seine Räumlichkeiten so zu nutzen, wie es in den baurechtlichen Bestimmungen vorgesehen ist. Hier ist beispielsweise zwischen einem Wohnhaus und einer zu Gewerbezwecken genutzten Immobilie zu unterschieden. Müssen städtische Baumaßnahmen durchgeführt werden, wie die Verlegung von Leitungen zur Wasser- oder Energieversorgung, gilt für Hausbesitzer die Duldungspflicht. Zudem sind Eigentümer dazu verpflichtet, sich im Bereich der energetischen Sanierung an die Vorschriften aus dem Gebäudeenergiegesetz zu halten und diese umzusetzen.
Quelle: IVD
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