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G. Obrock Immobilien- und Finanzierungsvermittlung GmbH
Ein privates Schwimmbad im eigenen Haus muss kein Traum bleiben. Wer über ausreichend Platz und die finanziellen Mittel verfügt, kann sich im Keller oder im Erdgeschoss seines Hauses ein Hallenbad einbauen lassen. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Durchführung der Bauarbeiten ist eine Baugenehmigung der örtlichen Bauaufsichtsbehörde. Da diese nach drei Jahren erlischt, sollte der Einbau des Hallenbades nicht zu lange auf sich warten lassen.
Empfehlenswert ist eine Raumgröße von mindestens 6 x 12 Metern. Das Schwimmbecken sollte mindestens 7 x 3 Meter groß sein und eine Tiefe von 1,20 Meter nicht unterschreiten. Damit sich kein Schimmel bildet, sollten die Räumlichkeiten über ein gutes Belüftungs-System verfügen und die Fenster, Decken und Fußböden entsprechenden technischen und bauphysikalischen Bestimmungen entsprechen. Das Schwimmwasser wird mit einem Skimmer-System oder einem Überlaufrinnen sauber gehalten.
Auch eine Fußbodenheizung, eine Pool-Heizung oder eine liegende Wärmedämmung sowie eine automatische Regulierungslösung des Chlors und PH-Werts sind wichtige Komponenten bei der Planung und Errichtung eines privaten Hallenbads. Auch über Extras wie Ruhezonen mit Liegen, einer Dusche und Halterungen für das Rein- und Rausgehen aus dem Becken, müssen sich Eigentümer vorab Gedanken machen. Empfehlenswert ist es, sich an einen Schwimmhallen-Komplettanbieter zu wenden, damit alle notwenigen Vorkehrungen getroffen werden können.
Quelle: Zuhause Wohnen
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