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G. Obrock Immobilien- und Finanzierungsvermittlung GmbH
Mit dem „Leitfaden zur Sanierung eines Fachwerkhauses“ möchte der Verband Privater Bauherren (VPB) Eigentümer oder Kaufinteressenten eines Fachwerkhauses über die Besonderheiten der Immobilie informieren. Denn ein Fachwerkhaus bedarf einer besonderen Pflege. Für die notwendigen Erhaltungs- und Sanierungsarbeiten gelten andere Bestimmungen als bei Neubau- und Bestandsimmobilien. Eigentümer haben beispielsweise die Möglichkeit, die Sanierungskosten von der Steuer abzusetzen.
Aufgrund der besonderen baulichen Bestimmungen eines Fachwerkhauses gelten auch andere Anforderungen an die Erhaltung der Immobilie. Die Dämmung und Beheizung des Gebäudes ist ein wichtiges Thema, da die atypische Fassade eine Außendämmung ausschließt. Ob eher eine Innendämmung oder ein alternatives Heizsystem geeignet ist, kann durch eine Bauuntersuchung eines Sachverständigen in Erfahrung gebracht werden. Dieser legt in einem Sanierungsgutachten fest, welche baulichen Maßnahmen und Sanierungsarbeiten durchgeführt werden sollten. Wichtig hierbei ist die Einhaltung einer bautechnisch sinnvollen Reihenfolge. Die Auflagen der Denkmalschutzbehörden unterschieden sich regional.
Grundsätzlich sind Eigentümer von denkmalgeschützten Fachwerkhäusern gesetzlich nicht dazu verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. Welche baulichen Probleme bei Fenstern, Türen, im Keller oder im Treppenhaus eines Fachwerkhauses auftreten und mit welchen Maßnahmen diese behoben werden können, instruiert der Leitfaden des VPB. Ebenso verschafft er einen Überblick über die Fachwerkarchitektur in Deutschland oder darüber, wie sich ein Zierfachwerk von einem konstruktiven Fachwerk unterschiedet.
Quelle: VPB
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