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G. Obrock Immobilien- und Finanzierungsvermittlung GmbH
Im Winter erhöht sich das Risiko für Schäden an unvollständigen Bauvorhaben durch Witterungseinflüsse. Um Schäden durch Schnee und Regen zu vermeiden, ist es entscheidend, offene Bereiche wie Fensteröffnungen und Kellerzugänge zu sichern. Die DIN ATV 18299 schreibt vor, dass Baufirmen ihre Baustellen im Winter adäquat schützen müssen. Dennoch sollten Bauherren bei Bedarf auch selbst tätig werden. Darauf weist der Verband Privater Bauherren hin.
Besonders bei erwarteten Baupausen sei es ratsam, dass Bauherren gegebenenfalls selbst Maßnahmen ergreifen. Dazu gehört es, wichtige Punkte am Bau eigenständig mit Folien abzudecken, um sie vor eindringender Feuchtigkeit zu schützen. Das Recht, das eigene Grundstück zu betreten, ermöglicht es Bauherren, unabhängig von den Baufirmen tätig zu werden.
Abhängig vom Baufortschritt sind verschiedene Schutzmaßnahmen nötig. Beispielsweise sollten offene Kellertreppenausschnitte sicher abgedeckt und alle Deckendurchbrüche wasserdicht gemacht werden. Ebenso wichtig ist der Schutz offener Mauerkronen, da eindringendes Wasser und dessen Gefrieren zu ernsthaften Schäden führen kann.
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