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G. Obrock Immobilien- und Finanzierungsvermittlung GmbH
Beim Entdecken unklarer Feuchteschäden oder Schimmelbildung ist es entscheidend, keine voreiligen Reparaturen zu starten. Diese können oft Beweise zerstören, die für die Klärung der Verantwortlichkeiten wichtig sind. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Stattdessen rät Marc Ellinger, Leiter des VPB-Regionalbüros Freiburg-Südbaden, zur Ruhe und zur sorgfältigen Dokumentation der Schäden.
Vor weiteren Schritten sollten Eigentümer ihre Versicherung und, falls erforderlich, die Hausverwaltung informieren. Bei Schäden während der Gewährleistungsfrist muss auch die zuständige Baufirma informiert werden. Diese hat – innerhalb einer angemessenen Frist – ein Recht auf Nachbesserung.
In Notfällen sind Eigentümer jedoch dazu verpflichtet, umgehend zu handeln, um Schäden minimal zu halten. Dies können sie machen, indem sie entweder selbst eingreifen oder entsprechende Notdienste kontaktieren. Treten Schäden auf, ist eine umfassende fotografische Dokumentation unerlässlich, um später die Ursache und Verantwortlichkeit klären zu können.
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