Service
G. Obrock Immobilien- und Finanzierungsvermittlung GmbH
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Kunden ihre Abrechnungen für Strom, Gas und Fernwärme aus dem vergangenen Jahr prüfen können. Es galten entsprechende Preisbremsen, weshalb dabei einige Besonderheiten zu beachten sind. So entfiel beispielsweise der Dezember-Abschlag für Gas und Wärme für private Haushalte sowie für kleine und mittelständische Unternehmen.
Um die Korrektheit der Jahresabrechnung zu prüfen, rät die Verbraucherzentrale unter anderem zur Kontrolle der Zählernummer, des Anfangs- und Endzählerstands sowie des neuen Abschlags. Ob die Erstattungen stimmen, können Verbraucher anhand des Abschlags unter Berücksichtigung der Preisbremse sowie anhand es Entlastungsbetrags berechnen. Entsprechende Beispiele führt die Verbraucherzentrale auf.
Wem diese Berechnungen zu kompliziert sind, kann mit einem Online-Rechner der Verbraucherzentrale seinen Abschlag für Strom, Gas oder Fernwärme ermitteln lassen. Dazu müssen unter anderem die Abschläge pro Jahr, der Jahresverbrauch in kWh aus der vergangenen Jahresabrechnung sowie der Bruttopreis in kWh angegeben werden.
Quelle und weiter Informationen: verbraucherzentrale.de
© immonewsfeed